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   BVerwG, 22.08.1983 - 9 B 10514.83   

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https://dejure.org/1983,5949
BVerwG, 22.08.1983 - 9 B 10514.83 (https://dejure.org/1983,5949)
BVerwG, Entscheidung vom 22.08.1983 - 9 B 10514.83 (https://dejure.org/1983,5949)
BVerwG, Entscheidung vom 22. August 1983 - 9 B 10514.83 (https://dejure.org/1983,5949)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruchsvoraussetzungen für politisches Asyl - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Rechtliche Würdigung des festgestellten Sachverhalts - Abweichung von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts

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  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1983 - 9 B 10514.83
    Der erkennende Senat hat im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 54, 341 ff.) entschieden, daß zu dem asylrechtlich geschützten Bereich der persönlichen Freiheit auch die Rechte auf freie Religionsausübung und ungehinderte berufliche und wirtschaftliche Betätigung gehören, daß aber eine Beeinträchtigung dieser Rechte einen Asylanspruch nur dann begründen kann, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzt und über das hinausgeht, was die Bewohner des Heimat Staat es auf Grund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (vgl. Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27).
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 237.80

    Asylsuchender - Rückkehr in Heimatstaat - Politische Verfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1983 - 9 B 10514.83
    Der erkennende Senat hat im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 54, 341 ff.) entschieden, daß zu dem asylrechtlich geschützten Bereich der persönlichen Freiheit auch die Rechte auf freie Religionsausübung und ungehinderte berufliche und wirtschaftliche Betätigung gehören, daß aber eine Beeinträchtigung dieser Rechte einen Asylanspruch nur dann begründen kann, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzt und über das hinausgeht, was die Bewohner des Heimat Staat es auf Grund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (vgl. Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27).
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